Cookie Zustimmung alt

ALTE Version der Cookie-Zustimmung.

Ein Infotext beschreibt die Verwendung von Cookies in der Website. Diese sind voreingestellt bzw. aktiviert. Über den Link gelangt der User in die Datenschutzerklärung, in der er aktiv sog. Opt-outs (= Ablehnungen) von Cookies oder Trackings vornehmen kann.
Diese Vorgehensweise ist nach neuem EuGh-Urteil nicht mehr korrekt.
cookie_zustimmung_neu

NEUE Version der Cookie-Zustimmung.

Der Besucher wird auf den Einsatz der unterschiedlichen Cookies aufmerksam gemacht. Die erforderlichen Cookies (für die Grundfunktionen der Website unverzichtbar) sind voreingestellt und die anderen individuell auswählbar. Über "Details einblenden" kann sich der User nähere Beschreibungen anzeigen lassen. Er kann "alle akzeptieren" oder seine Einstellungen speichern.

Aktivierung der neuen Cookie-Zustimmung und Integration in Ihren Auftritt

Zwei Dinge sind nun (durch Sie bzw. Ihre Redakteure oder per Auftrag durch uns) zu erledigen:

  1. Die Aktivierung der neuen Cookie-Zustimmung:
    Im strait Redaktionssystem unter dem Menüpunkt "Setup System" wird in der Cookie-Zustimmung die Version 2 ausgewählt. Hier können auch gleich die textlichen Anpassungen vorgenommen werden.
     
  2. Die Anpassung des Cookie-Abschnitts in Ihrer Datenschutzerklärung:
    Hier muss eine Liste mit den genutzten Cookies Ihrer Website und ein Link zum Öffnen der aktuellen Cookie-Einstellung hinterlegt werden. Auf dieser Support-Seite erhalten Sie die Auflistung der Standard-Cookies und den Link. Beides bitte in die Datenschutzerklärung integrieren.
    Entweder kopieren Sie den Quellcode und setzen diesen im Bereich der Cookies ein oder Sie bauen manuell eine Tabelle und pflegen die Inhalte. Eine Doku beschreibt die nötigen Schritte.
     

W I C H T I G !

Mit obiger Änderung werden die bisherigen Standard-Cookie-Einbindungen (Urchin, Analytics, Piwik/Matomo) geändert, WENN sie über die Standard-CMS-Einbindung erfolgt sind.
Sollten Sie weitere Cookies z.B. von Drittanbietern oder Google Tag Manager / Facebook Pixel hinzugefügt haben, so MUSS hierfür ein individuelles Vorgehen erfolgen. Der Einbinde-Code MUSS angepasst werden, damit Sie nicht abgemahnt werden. Darüber hinaus ist von Ihrer Seite auch zu klären, wofür z.B. GoogleTagManager genutzt wird (vielleicht ein essentieller Code, der z.B. für A/B-Testing, Adwords-Kampagnen genutzt wird?). Bitte notieren Sie die Nutzung im Formular, damit klar ist, wie die richtige Vorgehensweise aussehen sollte.
Sollten Sie Inhalte per IFrame eingebunden haben (Teile einer fremden Website werden in Ihrem Auftritt dargestellt), so weisen Sie den Anbieter darauf hin, dass er die Cookie-Zustimmung zu seinen Inhalten in den IFrame integriert. Damit kann ein Besucher für diese Anwendung separat seine Zustimmung geben.

Wenn Sie die Aktivierung der neuen Cookie-Zustimmung und die erforderlichen Anpassungen in der Datenschutzerklärung nicht selbst durchführen wollen, so können Sie uns damit beauftragen:

Es verbleiben noch 6000 Zeichen.
Es verbleiben noch 6000 Zeichen.
 

[Feld* kennzeichnet Pflichtfelder]